Abmahnung wegen der DSGVO?

Sie haben eine Abmahnung wegen der DSGVO erhalten?

Wir sind für Sie da !

Sie haben eine Abmahnung wegen fehlerhafter Angaben in ihrer Datenschutzerklärung erhalten? Schützen Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihre Kunden noch heute - Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Rüsten Sie noch heute Ihr Unternehmen um. Mit uns können Sie sich beruhigt Ihrem Geschäft widmen, während andere fürchten müssen, abgemahnt zu werden.

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DSGVO

Was kommt auf mein Unternehmen zu ?

Am 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wer auch immer Daten verarbeitet, ist von der Verordnung betroffen. Lediglich die ausschließlich private Verarbeitung zu familiären oder persönlichen Zwecke ist ausgenommen.

Europa hat den Umgang mit Daten vollständig neu geregelt. Dies bedeutet für Sie, einen erheblichen Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen unter Zugrundelegung der DSGVO umsetzen zu müssen.

Die Anforderungen der DSGVO sind derart hoch, dass die Einrichtung einer Richtlinie für den Umgang mit Daten de facto unumgänglich ist.

Wir achten hierbei insbesondere darauf, dass trotz der erheblichen Bürokratisierung die Abläufe nur minimal beeinträchtigt werden, sodass Ihr Unternehmen trotz des entstehenden Aufwandes weiterhin effizient und wettbewerbsfähig ist.

Es sollte eine interne Unternehmensrichtlinie erstellt werden, die jedem Mitarbeiter die Möglichkeit einräumt, sich über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren und organisatorische Abläufe datenschutzfreundlich einzurichten.

In gleicher Weise müssen auch Ihre Geschäftskontakte über deren Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden. Hierzu benötigen Sie de facto eine umfangreiche Datenschutzerklärung.

Dementsprechend muss Ihr Personal auch geschult werden im Umgang mit den neuen Vorschriften.

Wir helfen Ihnen eine individuelle auf Ihr Unternehmen zugeschnittene und den internen Abläufen entsprechende Datenschutzrichtlinie für Ihr Unternehmen zu erstellen. Wir stellen im Rahmen einer Anforderungsanalyse Ihren Bedarf individuell fest. In enger Absprache mit Ihnen schlagen wir dann vor, an welcher Stelle Ihres Unternehmens Änderungen vorgenommen werden müssen.

Aufgrund unserer Erfahrung in der Beratung großer Unternehmen können wir besonders umsichtig auf die Belange Ihres Unternehmens reagieren, umso die Effizienz des Betriebsablaufes nicht mehr einzuschränken, als es unbedingt erforderlich ist.

Ich wurde abgemahnt!

Was mache ich jetzt ?

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Eine Vielzahl von Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit eine Abmahnung rechtswirksam ist.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung ist es von besonderer Bedeutung, dass bei berechtigter Abmahnung die Anforderungen der DSGVO unverzüglich im Unternehmen implementiert werden.

So minimiert man das Risiko, eine weitere Abmahnung zu erhalten und kann sich zielgerichtet auf die Verteidigung hiergegen konzentrieren. Überdies kann es sich lohnen, einmal den geschäftlichen Auftritt der Gegenseite auf Einhaltung der DSGVO zu überprüfen und ggfs. zum Gegenangriff überzugehen.

DSGVO - Abmahnungen

Wie kann ich mich vor Abmahnungen schützen?

Wir rechnen damit, dass bereits Ende Mai 2018 eine Abmahnlawine beispiellosen Ausmaßes losgetreten wird. Tatsächlich können bei der Implementierung der DSGVO leicht Fehler passieren, die zu Abmahnungen führen können. Bedenken Sie bitte, dass schon ein einziger Verstoß einer Vielzahl Ihrer Konkurrenten die Möglichkeit verschafft, Sie abzumahnen, was kostenmäßig katastrophale Folgen für Sie haben kann.

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